Anmeldung, Schutz und Verteidigung Ihres Designs, Patents und Ihrer Marke
Patentanwaltskanzlei Hübsch & Kirschner
Wir, also das Team der Patentanwaltskanzlei Hübsch & Kirschner, vertreten Sie zu allen Fragen rund um Ihr Design, Ihr Patent, Ihre Marke. Dabei erfolgt unsere Beratung ganzheitlich. Von der Erstberatung über die Anmeldung von Schutzrechten bis hin zu deren Verteidigung bekommen Sie alles von uns aus einer Hand. Informieren Sie sich gerne über unsere Leistungen.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl international agierende Konzerne als auch mittelständische Unternehmen aus dem Rheinland sowie Startups. Der Kanzleisitz ist Köln.
Individuelle Beratung zu Urheberrecht, Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht
Das Leben ist bunt und vielseitig. Deswegen wissen wir: Jeder Fall ist anders.
Bei uns bleibt eines aber immer gleich, und darauf können Sie sich verlassen: Sie und Ihr Anliegen stehen im Mittelpunkt unserer Beratung. Uns als Patentanwälten ist ein intensiver Austausch mit Ihnen wichtig. Dies ist der Grundstein dafür, dass wir eine für Sie und zum Beispiel Ihre Marke maßgeschneiderte und hochwertige Beratung anbieten können. Außerdem ist für Sie so sichergestellt, dass Sie zu jedem Zeitpunkt über den jeweiligen Stand vollständig informiert sind.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und überzeugen Sie sich selbst. Wir freuen uns auf Sie.
Geistiges Eigentum: Designs, Patente, Marken u .a.
Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ versteht man Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts. Umgangssprachlich geht es um Ideenschutz. Zum geistigen Eigentum zählen Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte wie das Wettbewerbsrecht.
Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht: Welche Schutzrechte schützen was?
Ein Patent oder Gebrauchsmuster dient dem Schutz von Erfindungen.
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Ein Design schützt die äußere Gestaltung, also die Form von Erzeugnissen.
Eine Marke schützt Kennzeichen, z.B. Logos, von Produkten und/oder Dienstleistungen.
Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
Schutzrechte schützen vor Nachahmung
Insbesondere Erfindungen, Marken und Designs können auch für kleine und mittelständische Unternehmen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung sein. Es lohnt sich deswegen, geistiges Eigentum durch Schutzrechte vor unerwünschter Nachahmung zu schützen. Sind Sie Inhaber eines Schutzrechts, sind Sie auch Inhaber eines Verbietungsrechts. So können Sie Dritten etwa den Nachbau eines Produktes oder die gewerbliche Benutzung einer Marke untersagen. Hierdurch schützen Sie beispielsweise auch die in die Erfindung oder den Aufbau einer Marke getätigten Investitionen.