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Patente und Gebrauchsmuster: Schutz vor Nachahmung

Was sind Patente und Gebrauchsmuster?

Am Anfang des Erfolgs steht die Idee. Gerade die kleinen Kniffe sind oftmals die Wertvollsten. Die Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters dient dem Schutz vor Nachahmung. Der Unterschied: Patente sind geprüfte Schutzrechte. Gebrauchsmuster sind ungeprüfte Schutzrechte.

Patente und Gebrauchsmuster müssen neu und erfinderisch sein. Es ist wichtig vor der Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldung den Stand der Technik zu kennen. Um die Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung einschätzen zu können, bieten wir entsprechende Recherchen an.

Patent und Gebrauchsmuster schützen vor Nachahmung

Wie alle Schutzrechte schützen das erteilte Patent oder Gebrauchsmuster den Schutzrechtsinhaber vor Nachahmung. Seine Ideen sind oftmals wirtschaftlich wertvoll. Es empfiehlt sich deswegen diese Ideen durch Schutzrechte, wie bspw. Patente oder Gebrauchsmuster, zu sichern. So sichern Sie sich vor der Ausbeutung durch einen Konkurrenten.

Entstehung des Patentschutzes

Patente werden auf Antrag von den zuständigen nationalen und internationalen Behörden erteilt. Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents ist das Vorliegen einer Erfindung, die sowohl neu und erfinderisch als auch gewerblich anwendbar sein muss.

Wichtig für Sie: Eine eigene Vorveröffentlichungen der Erfindung steht der Neuheit des Patentgegenstandes entgegen. Melden Sie Ihre Erfindung zuerst als Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Erst dann sollten Sie mit der Erfindung an Dritte herantreten bzw. die Erfindung präsentieren.

Schutzdauer des Patents

Der Schutz eines Patents besteht in Deutschland für maximal 20 Jahre und entsteht mit der Erteilung des Patentes. Der Stichtag für den relevanten Stand der Technik ist der Anmeldetag bzw. Prioritätstag des Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Voraussetzung für die maximale Schutzdauer ist die Entrichtung der sogenannten Jahresgebühren an das DPMA.

Schutzdauer des Gebrauchsmusters

Im Gegensatz zum Patent beträgt die Schutzdauer des Gebrauchsmusters maximal 10 Jahre. Die beim Patent anfallenden Verlängerungsgebühren sind beim Gebrauchsmuster anders gestaffelt als beim Patent. Es fallen Aufrechterhaltungsgebühren für das 4. – 6. Jahr, dann für das 7. und 8. Jahr und zuletzt für das 9. und 10. Jahr an.

Hilfe bei Patentverletzungen

Erteilte Patente müssen ggf. gegen Angriffe Dritter verteidigt werden. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Dritten. Im Fall einer drohenden Verletzungsklage helfen wir Ihnen durch fundierte Gutachten, Risiken einzuschätzen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien, um den Konflikt zu lösen.

Leistungen unserer Patentanwälte

Unsere Patentanwälte Dirk Hübsch und Sebastian Kirschner vertreten Sie als deutsche Patentanwälte vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht. Ferner nehmen sie Ihre Interessen auch als European Patent Attorneys in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt wahr.

Unsere langjährige Erfahrung und ein Netzwerk zu Patentanwälten in der ganzen Welt bieten Ihnen als unseren Mandanten die Möglichkeit, Ihre Erfindungen möglichst umfassend und international schützen zu lassen. In diesem Zusammenhang überwachen wir auch Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen von Dritten bzw. von Wettbewerbern und beraten Sie gerne in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie hierzu gerne ein unverbindliches Erstgespräch in Anspruch.

Zuständige Anwälte für diesen Bereich:

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