Logo Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch, Kirschner & Partner, Anmeldung und Schutz Ihres Designs, Patents und Ihrer Marke

Designs & Designrecht

Was ist ein Design? Was schützt das Designrecht?  Wie erlangt man Schutz für ein Design? Welche Ansprüche haben Inhaber von Designs? Unsere Patent- und Rechtsanwälte beraten Sie gerne zu Fragen in Bezug auf Designs & das Designrecht.

Auch bei dem Designrecht handelt es sich um eines der vielen gewerblichen Schutzrechte. Ähnlich wie das Urhebergesetz schützt auch das Designrecht die Rechte der Kreativen. Vom Designrecht erfasst werden zwei- und dreidimensionalen Erscheinungsformen. Es handelt sich also auch um einen Formenschutz. So können etwa Möbel, Flakons, Karosserien oder auch Spielzeuge, Tapetenmuster etc. durch das Designgesetz geschützt werden. Interessant ist das Designrecht von daher vor allem für die Schöpfer neuer Formen und Gestaltungen. Dies betrifft insbesondere Berufsgruppen wie Werbegrafiker, Modeschöpfer oder Designer von Gebrauchsgegenständen.

Das Designrecht im Überblick

  • Das Designrecht schützt die Kreativen und ist insbesondere für Werbegrafiker, Webdesigner oder Modeschöpfer interessant.
  • Das Designrecht schützt zwei- und dreidimensionale Formen.
  • Das Designrecht verschafft dem Inhaber eines eingetragenen Designs ein ausschließliches Recht.
  • Der Inhaber eines eingetragenen Designs erwerben ein Verbietungsrecht. Sie können Dritten verbieten ohne ihre Zustimmung ihr eingetragenes Design zu benutzen.
  • Ein Design muss zwei Voraussetzungen erfüllen. Es muss neu sein und Eigenart aufweisen.
  • Der Schutz eines Designs entsteht in Deutschland mit der Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register.
  • Ein eingetragenes Design genießt Schutz für mindestens fünf Jahre. Die Schutzdauer kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.
  • Dem Inhaber eines Designs stehen zahlreiche Ansprüche gegen den Verletzer zu.
  • Wer fremde Designs benutzt, ohne hierzu berechtigt zu sein, riskiert vom Inhaber des Designs abgemahnt zu werden.

Was sind Designs?

Gegenstand des Designrechts sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines industriellen oder handwerklichen Gegenstandes oder eines Teils davon. Dabei ergibt sich die Erscheinungsform beispielsweise aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe, aus denen die Gegenstände bestehen oder deren Verzierungen. Das Designrecht verschafft dem Inhaber eines eingetragenen Designs ein ausschließliches Recht. Das heißt, dass der Inhaber eines Designs es Dritten verbieten kann, sein Design ohne Zustimmung zu benutzen. Benutzungshandlungen, die der Inhaber des Designs verbieten kann, sind beispielsweise die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Ausfuhr und die Einfuhr von Erzeugnissen, in denen das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet wird.

Voraussetzungen an ein Design

Ein Design muss zwei Voraussetzungen erfüllen. Es muss neu sein und Eigenart aufweisen.

Ein Design gilt dann als neu, wenn es im vorbekannten Formenschatz kein identisches oder hochgradig ähnliches Design gibt. Dabei kann man sich den Formenschatz gedanklich tatsächlich als eine Schatzkiste vorstellen, in der alle bereits bekannten Formen liegen. Wenn das neue Design sich in dieser Schatztruhe nicht explizit so auffinden lässt, ist es ein tatsächlich neues Design. Die neue Form muss mit jeder bis dahin bekannten Form also verglichen werden.

Bei der Prüfung, ob ein Design auch Eigenart aufweist, geht es um die Frage, ob es sich im Gesamteindruck von anderen Designs unterscheidet. Es geht also um die Unterschiedlichkeit im Vergleich zu ähnlichen Designs. Dabei wird die Hürde nicht zu hoch angesetzt. Dadurch können auch bereits relativ geringfügige Abweichungen vom vorbekannten Formenschatz das Bestehen von Eigenart begründen.

Entstehung des Designschutzes

Der Schutz für ein Design entsteht in Deutschland mit dessen Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Bei dem Eintragungsverfahren handelt es sich um ein formelles Verfahren. Das DPMA prüft nicht, ob das einzutragende Design die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart aufweist. Dies kann dazu führen, dass es eingetragene Designs gibt, die tatsächlich gar nicht diese beiden Voraussetzungen erfüllen. Mit Eintragung eines Designs erhält man aber eine zumindest formale Rechtsposition. Diese formale Rechtsposition erweist sich in der weit überwiegenden Zahl der Verletzungsverfahren als starke Rechtsposition. Verletzer ohne eigenes eingetragenes Design scheuen einen Rechtsstreit, da sie selbst über keine Urkunde verfügen und damit über keinerlei Nachweis selbst Inhaber eines Designs zu sein.

Schutzdauer des Designrechts

Der Designschutz entsteht mit der Eintragung des Designs in das Register. Der Schutz besteht ab Anmeldung zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Gegen Entrichtung einer Aufrechterhaltungsgebühr kann diese fünfjährige Schutzdauer maximal viermal verlängert werden. Ein Design kann hierdurch maximal für 25 Jahre geschützt werden.

Ansprüche der Inhaber von Designs bei Designverletzungen

Dem Inhaber eines Designs stehen zahlreiche Ansprüche gegen denjenigen zu, der ohne seine Zustimmung, sein Design benutzt. Folgende Ansprüche kommen in Betracht:

  • Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz
  • Vernichtung, Rückruf, Überlassung
  • ggf. können mit Ausnahme des Schadensersatzes die vorbenannten Ansprüche auch gegenüber dem Inhaber eines Unternehmens für eine durch seine Arbeitnehmer oder Beauftrage begangene Verletzung geltend gemacht werden
  • Entschädigung
  • Auskunft
  • Vorlage und Besichtigung

Abmahngefahr bei Verwendung fremder Designs

Wer fremde Designs unbefugt verwendet droht vom Inhaber des Designs abgemahnt zu werden. Die Gegenstandswerte, aus denen sich die Anwaltsgebühren berechnen, bewegen sich in einer Bandbreite zwischen 10.000 Euro und 150.000 Euro, wobei regelmäßig 50.000 Euro als Gegenstandswert festgesetzt werden.

Sie haben Rückfragen zu einem Design und dessen Eintragung oder allgemein zum Designrecht und dem Schutz Ihrer kreativen Arbeit? Dann kontaktieren Sie uns gerne und führen Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch durch.

Zuständige Anwälte für diesen Bereich:

Laden...