Internetrecht und negative Bewertungen
Das Internetrecht oder auch Online- und Medienrecht erfasst die gesetzlichen Regelungen, die einen Bezug zum Internet aufweisen. Gerade weil das Internetrecht zu vielen verschiedenen Gesetzen Bezugspunkte hat, gilt es als typische Querschnittsmaterie. Ein spezielles Gesetzbuch, dass allein den Umgang mit dem Internet regelt, gibt es nicht. Rechtliche Bezüge zum Internet enthalten beispielsweise die folgenden Gesetze:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Markengesetz (MarkenG)
- Datenschutzrecht (z.B. DSGVO)
- Telemediengesetz (TMG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Grundgesetz (GG)
Insbesondere Social Media Plattformen, wie beispielsweise Facebook, Instagram, YouTube, Vimeo, XING oder Tik Tok, weisen alle einen Bezug zu diesen Gesetzen auf. Entsprechendes gilt auch für Bewertungsplattformen wie z.B. Google My Business, Yelp, kununu oder golocal.
Internetrecht – an was muss ich denken?
Werden Sie sich in erster Linie bewusst darüber, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Insbesondere Online-Händler haben für gewöhnlich eine Vielzahl von Informations- und Aufklärungspflichten zu beachten. Wer im e-commerce nicht sorgfältig agiert, droht auf dem Radar der zahlreichen Abmahnverbände aufzutauchen. Was es konkret zu beachten gilt, hängt vom Einzelfall ab. Typische Problemkonstellation und häufige Abmahnthemen in Bezug auf das Internetrecht sind aber beispielsweise die Folgenden:
- Fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben (TMG)
- Datenschutz, insbesondere Datenschutzerklärungen für Webseiten (z.B. DSGVO)
- Cookie-Banner (e-Privacy-Richtlinie der EU, TMG)
- Aufklärungs- und Informationspflichten, z.B. fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung (BGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)
- Meinungsäußerungen, z.B. bei Bewertungen von Waren/Dienstleistungen (GG)
- Ehrverletzungsdelikte, z.B. Beleidigung (StGB)
- Filesharing (UrhG)
- Markenverletzung (MarkenG)
- Werbekennzeichnung, z.B. Influencer-Werbung (UWG)
Diese Liste ist nicht abschließend. Sie zeigt aber, in wie vielen Bereichen des täglichen Lebens das Internetrecht eine bedeutende Rolle spielt. Für den juristischen Laien ist es äußerst schwierig, sämtliche Problemkonstellationen vollständig zu erfassen. Informieren Sie sich im Zweifel bevor Sie im Internet in Erscheinung treten, welche Verpflichtungen Sie konkret erfüllen müssen.
Schlechte Bewertungen
Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung im Bereich des Internetrechts sind insbesondere die Fragestellungen mit Bezug zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes. Beispielsweise haben oftmals auch markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen einen Bezug zum Internetrecht und gehören damit zu unserem Leistungsangebot.
Daneben bieten wir außerdem die Beratung zum Umgang mit schlechten Bewertungen an. Hierunter fällt selbstverständlich auch die Prüfung der Erfolgsaussichten für eine Löschung solcher Bewertungen. Gegebenenfalls leiten wir für Sie entsprechende Schritte mit dem Ziel ein, die negativen Rezension dauerhaft aus Ihren Profilen zu entfernen.
Jedenfalls dann, wenn negative Rezensionen unwahr sind oder ihnen die Tatsachengrundlage fehlt, weil etwa ein Kundenkontakt zu dem Bewerter nicht vorlag, sie eine Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellen, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Löschung gut.
Einen Sonderfall stellen in diesem Bereich unkommentierte 1-Sterne-Bewertungen dar. Insbesondere wenn diese unter einem Pseudonym abgegeben wurden und damit ein Kundenkontakt nicht feststellbar ist, lohnt es sich oftmals, ein sogenanntes notice-and-take-down-Verfahren in die Wege zu leiten.
Warum negative Bewertungen so gefährlich sind, was sie bereits schon selbst unternehmen können und wann die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zu empfehlen ist, erfahren Sie insbesondere in unserem Beitrag „Kann ich negative Bewertungen löschen lassen?“.
Sie haben Fragen zum Internetrecht, insbesondere zu den Möglichkeiten, schlechte Bewertungen löschen zu lassen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne und führen Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch.
Rechtsanwälte für diesen Bereich:
In internet- und medienrechtlichen Angelegenheiten wirken wir als Patentanwälte stets mit hierauf spezialisierten und in solchen Fällen federführenden Rechtsanwälten zusammen.
Wir verfügen dafür über eine enge und vertrauensvolle Kooperation mit den Kollegen von MRD Rechtsanwälte.