Richtiger Umgang mit Abmahnungen
Wie vermeiden Sie Abmahnungen und wie gehen Sie richtig mit ihnen um?
Insbesondere im Markenrecht droht eine hohe Abmahngefahr. Wir als Patentanwälte unterstützen Sie bei der Vermeidung von Abmahnungen und helfen Ihnen im Falle der bereits erfolgten Abmahnung mit dem richtigen Umgang.
Abmahnungen stellen regelmäßig den ersten Schritt einer rechtlichen Auseinandersetzung in vielen Rechtsgebieten dar. Die Abmahnung ist also nicht zwingend notwendig, aber im Markenrecht als erster Schritt einer Auseinandersetzung in diesen Rechtsgebieten üblich und zwar vordergründig aus den folgenden zwei Gründen:
- Dem Abgemahnten soll ein kostenintensiver Rechtsstreit vor Gericht erspart werden. Denn liegt tatsächlich ein abmahnfähiges Verhalten vor, kann durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden werden.
- Außerdem schützt sich der Abmahnende vor der Kostenregelung des § 93 ZPO. Dieser sieht nämlich vor, dass dem Abmahnenden als Antragsteller die Prozesskosten zur Last fallen, wenn der der Abgemahnte als Antragsgegner nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat und er den Anspruch sofort anerkennt. Dies gilt nicht nur für die Erhebung einer Klage, sondern auch für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. Das hat das OLG Hamburg noch einmal im Jahr 2015 betont (OLG Hamburg, Beschluss v. 25.08.2015 – 3 W 74/15, 3 W 75/15).
Vermeidung von Abmahnungen
Es gibt unzählige Abmahngefahren. Sie alle aufzulisten ist kaum möglich. Es empfiehlt sich deswegen, dass Sie sich umfassend bereits vor Aufnahme Ihrer wettbewerblichen Tätigkeit, vor Anmeldung einer Marke, etc. umfassend über die von Ihnen konkret zu erfüllenden Verpflichtungen informieren. Scheuen Sie sich nicht davor, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unter Kostengesichtspuniten tritt üblicherweise die rechtliche Beratung zur Vermeidung zukünftiger Abmahnungen deutlich hinter die Kosten einer Vertretung und Beratung in einem späteren Verletzungsverfahren zurück.
Häufige Abmahnthemen
- Verletzung von Informations- und Hinweispflichten
- Falsche Preisangaben
- Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung
- Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
- Werben mit Selbstverständlichkeiten wie beispielsweise einem „versicherten“ Versand
- Werben mit fremden Markenzeichen, ohne Berechtigung des Markenrechtsinhabers
- Verstoß gegen Angabepflichten der Lebensmittelinformationsverordnung
- Verstoß aufgrund Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Creative Commons Lizenzen
- Urheberrechtsverletzung durch Filesharings auf Online-Tauschbörsen
- AGB-Verstoß durch Weiterverkauf von (Fußball-)Tickets
- Fehlender Link zur OS-Plattform (Plattform zur Online-Streitschlichtung)
Hilfe beim Umgang mit einer Abmahnung
Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung offenstehen.
Wir empfehlen Ihnen, als Empfänger einer Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ihr Anwalt kann überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt, teilweise bereichtigt oder ob sie unberechtigt erfolgt ist.
Oftmals sind die den Abmahnungen beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen für den Abgemahnten nachteilig abgefasst. Häufig sind sie zu weit gefasst. In solchen Fällen wird beispielsweise verlangt, auch ein anderes Verhalten als das konkret beanstandete zukünftig zu unterlassen. Oder es wird ein ungerechtfertigt hoher Streitwert zur Berechnung der anwaltlichen Gebühren herangezogen. Vorstellbar ist beispielsweise auch, dass die Vertragsstrafe unangemessen hoch festgesetzt wird.
Auch bei Vorliegen eines Verstoßes, kann Ihr Anwalt oftmals noch eine Anpassung der abzugebenden Unterlassungserklärung für Sie aushandeln.
Wir raten dringend davon ab, nach Hilfe in Online-Foren zu suchen. Abmahnungen liegen häufig Rechtsprobleme zugrunde, die vom juristischen Laien nicht vollständig erfasst werden. In der Folge geben die Empfänger von Abmahnungen oftmals für sie nachteilige Erklärungen ab. Diese einmal abgegebenen Erklärungen stellen einen Vertrag dar. Diese Verträge können in der Regel weder gekündigt, noch widerrufen, noch zurückgenommen oder angefochten werden kann. Mit anderen Worten: Dieser Vertrag gilt ein Leben lang.
Richtiger Umgang mit einer Abmahnung
Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Seien Sie sich dessen bewusst. Nehmen Sie eine Abmahnung deswegen unbedingt ernst. Lassen Sie eine Abmahnung nicht unbeachtet. Regelmäßig sind nur kurze Fristen gesetzt, um auf die Abmahnung zu reagieren. Lassen Sie diese Fristen reaktionslos verstreichen, droht die Einleitung eines kostenintensiven einstweiligen Verfügungsverfahrens (gerichtliches Eilverfahren).
- Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.
- Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.
- Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.
- Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.
- Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.
- Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Abmahnungen
Haben Sie Fragen zur Vermeidung von Abmahnungen? Sind Sie bereits abgemahnt worden? Wir als Patentanwälte beraten Sie gern zum richtigen Umgang mit Abmahnungen und der für Sie passenden Vorgehensweise. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch.